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Fragwürdiger Ankauf gestoppt: Wie Oppositionsarbeit der Gemeinde Geld erspart
In der Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2025 stand ein auf den ersten Blick technisches, in Wahrheit aber durchaus brisantes Thema auf der Tagesordnung: Der Marktgemeinde lag ein Kaufvertrag mit der nöGIG Projektentwicklungs GmbH vor, mit dem eine im Rahmen eines Mitverlegeprojektes errichtete Leerverrohrung (passive Glasfaser-Infrastruktur) abgekauft werden sollte. Als Kaufpreis waren € 46.037,86 (exklusive 20 % Umsatzsteuer) vorgesehen. Was zunächst nach einer reinen Formsache klang, entpuppte sich bei näherer Betrachtung als Vorhaben mit vielen offenen Fragen.
Zum Hintergrund: Der Glasfaserausbau in Königstetten wurde ursprünglich mit der nöGIG durchgeführt. In weiterer Folge wurde der laufende Vertrag mit der nöGIG jedoch gekündigt und beschlossen, den weiteren Ausbau mit der A1 Telekom fortzuführen. Die A1 wiederum tritt in keine Verhandlungen mit der nöGIG ein. Aus unserer Sicht ist es daher für die Gemeinde derzeit nicht angezeigt, diese Leerverrohrung von der nöGIG für die A1 anzukaufen, solange nicht klar ist, wie und in welchem Zeitraum die A1 den Glasfaserausbau überhaupt vorantreiben wird. Diese Diskussion stellt sich aus unserer Sicht erst dann, wenn die A1 den tatsächlichen Ausbau in Königstetten fortsetzt. Bereits im zuständigen Ausschuss konnte nicht schlüssig dargelegt werden, warum dieser Ankauf überhaupt notwendig sein sollte. Auf unsere Nachfrage, ob bei einem Verzicht auf den Ankauf Pönalzahlungen oder Zinsen auf die Gemeinde zukommen würden, lautete die Antwort, das man den Vertag prüfen müsse und man das so nicht beantworten könne. Damit fehlte dem Vorhaben die entscheidende Grundlage, nämlich eine nachvollziehbare Begründung, weshalb über 46.000 Euro an öffentlichen Mitteln dafür aufgewendet werden müssen.
Trotz dieser kritischen Diskussion im Ausschuss wurde der Ankauf dennoch als Beschlusspunkt in die Gemeinderatssitzung eingebracht. Als Opposition haben wir hier konsequent nachgehakt und Druck aufgebaut. Mit Erfolg. Durch unser Urgieren wurde der Tagesordnungspunkt dahingehend geändert, dass zunächst die Vertragslage geklärt werden muss, bevor ein Ankauf überhaupt beschlossen wird. Der Punkt wurde damit auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt. Bemerkenswert ist, was seither geschah, nämlich nichts. Im Jahr 2026 fanden bereits zwei Gemeinderatssitzungen statt, in keiner davon war der Ankauf neuerlich ein Thema. Offensichtlich besteht also keine besondere Dringlichkeit dahinter. Genau das bestätigt unsere Kritik. Hätte hier tatsächlich akuter Handlungsbedarf bestanden oder hätten der Gemeinde Pönalen oder Zinsen gedroht, wäre das Thema längst wieder auf der Tagesordnung gestanden.
Gerade vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage unserer Gemeinde wäre eine solche Ausgabe ohne erkennbare Notwendigkeit prekär gewesen. In Zeiten, in denen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Gebühren für die Bevölkerung erhöht werden mussten. Wie etwa bei Kanal und Wasser, sind Ausgaben, bei denen die Gemeinde lediglich als Mittelsmann fungieren würde hintanzustellen. Sie tragen einem ordentlich geführten Haushalt nicht Rechnung. Jeder Euro, der ohne zwingenden Grund ausgegeben wird, fehlt an anderer Stelle. Umso wichtiger ist es, dass Beschlüsse sorgfältig geprüft und nur dann gefasst werden, wenn sie auch sachlich begründet sind.
Dieser Fall zeigt deutlich, warum Oppositionsarbeit wichtig ist. Eine wachsame Opposition stellt unbequeme Fragen, deckt offene Punkte auf und sorgt dafür, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen werden. Das ist kein Selbstzweck, sondern dient einem gesunden demokratischen Austausch zum Wohl der gesamten Gemeinde.
Es ist allerdings sehr schwer, sich gegen die absolute Mehrheit des politischen Mitbewerbers durchzusetzen. Genau deshalb zählt jede Stimme und jede Stärkung der Opposition. Nur mit einer starken Kontrolle bleibt der notwendige kritische Blick erhalten und nur so können auch in Zukunft fragwürdige Ausgaben rechtzeitig verhindert werden.
In der Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2025 stand ein auf den ersten Blick technisches, in Wahrheit aber durchaus brisantes Thema auf der Tagesordnung: Der Marktgemeinde lag ein Kaufvertrag mit der nöGIG Projektentwicklungs GmbH vor, mit dem eine im Rahmen eines Mitverlegeprojektes errichtete Leerverrohrung (passive Glasfaser-Infrastruktur) abgekauft werden sollte. Als Kaufpreis waren € 46.037,86 (exklusive 20 % Umsatzsteuer) vorgesehen. Was zunächst nach einer reinen Formsache klang, entpuppte sich bei näherer Betrachtung als Vorhaben mit vielen offenen Fragen.
Zum Hintergrund: Der Glasfaserausbau in Königstetten wurde ursprünglich mit der nöGIG durchgeführt. In weiterer Folge wurde der laufende Vertrag mit der nöGIG jedoch gekündigt und beschlossen, den weiteren Ausbau mit der A1 Telekom fortzuführen. Die A1 wiederum tritt in keine Verhandlungen mit der nöGIG ein. Aus unserer Sicht ist es daher für die Gemeinde derzeit nicht angezeigt, diese Leerverrohrung von der nöGIG für die A1 anzukaufen, solange nicht klar ist, wie und in welchem Zeitraum die A1 den Glasfaserausbau überhaupt vorantreiben wird. Diese Diskussion stellt sich aus unserer Sicht erst dann, wenn die A1 den tatsächlichen Ausbau in Königstetten fortsetzt. Bereits im zuständigen Ausschuss konnte nicht schlüssig dargelegt werden, warum dieser Ankauf überhaupt notwendig sein sollte. Auf unsere Nachfrage, ob bei einem Verzicht auf den Ankauf Pönalzahlungen oder Zinsen auf die Gemeinde zukommen würden, lautete die Antwort, das man den Vertag prüfen müsse und man das so nicht beantworten könne. Damit fehlte dem Vorhaben die entscheidende Grundlage, nämlich eine nachvollziehbare Begründung, weshalb über 46.000 Euro an öffentlichen Mitteln dafür aufgewendet werden müssen.
Trotz dieser kritischen Diskussion im Ausschuss wurde der Ankauf dennoch als Beschlusspunkt in die Gemeinderatssitzung eingebracht. Als Opposition haben wir hier konsequent nachgehakt und Druck aufgebaut. Mit Erfolg. Durch unser Urgieren wurde der Tagesordnungspunkt dahingehend geändert, dass zunächst die Vertragslage geklärt werden muss, bevor ein Ankauf überhaupt beschlossen wird. Der Punkt wurde damit auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt. Bemerkenswert ist, was seither geschah, nämlich nichts. Im Jahr 2026 fanden bereits zwei Gemeinderatssitzungen statt, in keiner davon war der Ankauf neuerlich ein Thema. Offensichtlich besteht also keine besondere Dringlichkeit dahinter. Genau das bestätigt unsere Kritik. Hätte hier tatsächlich akuter Handlungsbedarf bestanden oder hätten der Gemeinde Pönalen oder Zinsen gedroht, wäre das Thema längst wieder auf der Tagesordnung gestanden.
Gerade vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage unserer Gemeinde wäre eine solche Ausgabe ohne erkennbare Notwendigkeit prekär gewesen. In Zeiten, in denen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Gebühren für die Bevölkerung erhöht werden mussten. Wie etwa bei Kanal und Wasser, sind Ausgaben, bei denen die Gemeinde lediglich als Mittelsmann fungieren würde hintanzustellen. Sie tragen einem ordentlich geführten Haushalt nicht Rechnung. Jeder Euro, der ohne zwingenden Grund ausgegeben wird, fehlt an anderer Stelle. Umso wichtiger ist es, dass Beschlüsse sorgfältig geprüft und nur dann gefasst werden, wenn sie auch sachlich begründet sind.
Dieser Fall zeigt deutlich, warum Oppositionsarbeit wichtig ist. Eine wachsame Opposition stellt unbequeme Fragen, deckt offene Punkte auf und sorgt dafür, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen werden. Das ist kein Selbstzweck, sondern dient einem gesunden demokratischen Austausch zum Wohl der gesamten Gemeinde.
Es ist allerdings sehr schwer, sich gegen die absolute Mehrheit des politischen Mitbewerbers durchzusetzen. Genau deshalb zählt jede Stimme und jede Stärkung der Opposition. Nur mit einer starken Kontrolle bleibt der notwendige kritische Blick erhalten und nur so können auch in Zukunft fragwürdige Ausgaben rechtzeitig verhindert werden.