Aktuelles
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SPÖ Königstetten
Mehr Transparenz durch das neue Informationsfreiheitsgesetz
21.08.2025
Mit 1. September 2025 tritt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Damit wird die bisherige Amtsverschwiegenheit abgeschafft und ein Recht auf Zugang zu Informationen verfassungsrechtlich garantiert. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei öffentlichen Entscheidungen zu ermöglichen.
Was bedeutet das für Königstetten?
Das IFG gilt für Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Auch die Marktgemeinde Königstetten fällt darunter.
Da Königstetten unter 5.000 Einwohner hat, besteht keine Pflicht zur aktiven Veröffentlichung aller Informationen.
Trotzdem haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, Informationen aktiv einzufordern.
So funktioniert der Antrag
Der Antrag kann formlos gestellt werden – schriftlich, telefonisch oder mündlich.
Wichtig ist, die gewünschte Information möglichst genau zu bezeichnen.
Die Gemeinde muss innerhalb von vier Wochen antworten. In Ausnahmefällen kann diese Frist einmalig um weitere vier Wochen verlängert werden.
Die Auskunft ist kostenfrei.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird
Sollte eine Information nicht herausgegeben werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten Beschwerde einzulegen. Darüber entscheidet dann das zuständige Verwaltungsgericht.
Fazit
Für die Menschen in Königstetten bedeutet das neue Gesetz: mehr Transparenz, mehr Mitspracherecht und ein leichterer Zugang zu wichtigen Informationen. Auch wenn die Gemeinde nicht verpflichtet ist, alle Daten automatisch zu veröffentlichen – gezielte Anfragen sind ab September jederzeit unkompliziert möglich.